Sehr geehrte Reisegäste, liebe Reisefreunde,
mit unserem neuen Reisekatalog „Hülser Vital Reisen 60plus 2020“ beginnt für viele die Vorfreude auf die schönste Zeit im Jahr.
Eine Zeit der Erholung, der Lebensqualität und der Lebensfreude.
Zeit mit netten Menschen in schöner Landschaft und speziell für unsere Kunden ausgesuchten Hotels.
Mit viel Liebe haben wir für Sie wie gewohnt ein abwechslungsreiches Reiseprogramm zusammengestellt.
Mit einem Mix aus Altbewährtem und spannendem Neuen haben wir sicherlich auch in diesem Jahr Ihre Wunschreise im Programm. Wir wissen, zu einem rundum gelungenen Urlaub gehört eine perfekte Organisation und eine gute Betreuung.
Unsere kompetenten Reisebegleiter sind auf der gesamten Reise an Ihrer Seite und haben stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche. Ebenso legen wir Wert auf fachkundiges und freundliches Buspersonal, das immer bestrebt sein wird, Sie sicher an Ihr Reiseziel zu bringen.
Nehmen Sie Platz in den bequemen Sitzen unserer modernen Reisebusse, lehnen Sie sich entspannt zurück und genießen Sie die Vorfreunde auf Ihr Urlaubsziel. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen.
Herzlichst Ihre Regina Hülser
Viele gute Gründe, mit uns zu reisen
Hülser Reisebegleitung
Erfahrene, Ihnen bekannte Reisebegleiter, meist auch junge Senioren, kümmern sich während der schönsten Tage des Jahres um Ihr Wohl. Unsere Reisebegleiter sorgen für ein rundum gelungenes Urlaubserlebnis: sie kümmern sich um Gepäck, Ihr Wohlergehen, Ihre Unterhaltung sowie Programme und Aktivitäten während Ihres Urlaubs.
Sicheres Reisen
Bei unseren Busreisen stehen Sicherheit und Komfort an oberster Stelle. Eigene Fahrzeuge, geschultes und erfahrenes Personal, die strikte Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten und Fahrerwechsel bei längeren Fahrtstrecken sind für uns selbstverständlich.
Die vierteljährliche DEKRA-Prüfung unserer modernen Busflotte garantiert Ihnen Sicherheit.
Reiserücktrittskostenversicherung –
im Reisepreis enthalten (Flugreisen ausgenommen)
Es gibt immer mal Gründe, kurzfristig von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Damit Sie nicht auch noch durch Stornokosten belastet werden, enthalten HÜLSER Vital REISEN eine Reiserücktrittskostenversicherung außer Flugreisen. Damit verpflichtet sich HÜLSER REISEN beim Reiserücktritt durch den Kunden wegen Krankheit, Tod oder plötzlicher Arbeitslosigkeit des Reisenden, nur den Grundstornobetrag von 50,- € zu berechnen bis 30 Tage vor Reiseantritt. Bedingung für das Inkrafttreten des Stornoschutzes ist die pünktliche Zahlung des Reisepreises. Gerne bieten wir Ihnen weitere Versicherungen individueller Risiken an. Wir beraten Sie gerne zu Reiseabbruchversicherungen, Gepäckversicherungen, Auslandskrankenversicherungen u.v.m.
Ihre Gesundheit
Die Erholung, die Sie auf unseren Reisen erfahren, dient ihrer Gesundheit. Bitte beachten Sie aber schon bei Buchung, ob die ausgewählte Reise sich mit Ihrem Gesundheitsstatus vereinbaren lässt. Unsere Reisebegleiterinnen und Reisebegleiter sind erfahrene Seniorenbetreuer. Medizinische Beratung sowie Kranken- und/oder Altenpflegerische Leistungen können durch unser Personal nicht erbracht werden. Bitte lassen Sie sich vor Reiseantritt durch Ihren Arzt beraten.
Urlaub ab und bis Zuhause
Am Reisetag kommt einer unserer Fahrer oder Taxidienstleister in Ihre Wohnung und holt Sie und Ihr Gepäck an Ihrer Haustür ab. Bitte beachten Sie, dass einzelne Gepäckstücke hierfür nicht schwerer als 20 kg sind und unsere Fahrer nicht jedes Gewicht heben können und dürfen. Im Hotel angekommen ist der Transport des Gepäcks auf Ihr Zimmer ebenfalls schon organisiert. Selbstverständlich erleben Sie den gleichen Service auch am Rückreisetag.
Haben Sie Fragen zu unseren Reisen, möchten Sie buchen oder mehr über uns erfahren?
Buchung & Beratung: 02855 / 9696/ 13
Ihre Ansprechperson: Andrea Lange
AGB Reisebedingungen Vital Reisen
Reisebedingungen
Sehr geehrte Kunden, lieber Reisegast,
Sie haben sich entschlossen, eine Hülser Vital Reise zu buchen. Wir sind bestrebt, Ihnen einen angenehmen und erholsamen Urlaub zu ermöglichen. Dazu gehören klare Reisebedingungen,
die Sie mit Abschluss einer Buchung bitte zur Kenntnis nehmen.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Datenschutzinformation
Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Dies bedeutet insbesondere, dass wir personen-bezogene Daten nur verarbeiten im Zusammenhang mit der zwischen Ihnen und uns bestehenden Geschäftsbeziehung und /oder in Anbahnung sich befinden. Wir sichern in diesem Zusammenhang zu, Ihre Daten nicht an Dritte weiter zu geben.
- Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Hülser-Reisen und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Hülser-Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
1.2 Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Für mündliche, telefonische, schriftliche, per E‑Mail oder per Telefax übermittelte Buchungen gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Hülser-Reisen erfolgen (bei E‑Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Hülser-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Tage gebunden.
- b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Hülser-Reisen beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Hülser-Reisen dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Hülser-Reisen nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
- Bezahlung
Mit Vertragsabschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 250,– € pro Reiseteilnehmer zu leisten. Vor Aushändigung des Sicherungsscheines werden wir keine Zahlung auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis annehmen. Die Restzahlung wird unaufgefordert 14 Tage vor Reiseantritt fällig, spätestens bei Abholung der Reiseunterlagen. Gemäß § 651 k Abs.3 BGB hat sich Hülser-Reisen versichert und ein Sicherungsschein im Sinne des Gesetzes wird bei den Reiseunterlagen ausgehändigt.
- Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Katalog und aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Wenn nicht anders vermerkt, sind eventuelle Nebenabgaben am Zielort vom Kunden direkt zu entrichten, z.B. Kurtaxe.
- Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hülser-Reisen ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafengebühren) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Reiseantritt hierüber informiert. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Sollte die Preissteigerung 5% überschreiten, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Reiseangebot zur Verfügung zu stellen. Die Rechte hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
- Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Hülser-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Stornogebühren zu zahlen:
- bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 29 –22 Tage vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 21 – 15 Tage vor Reisebeginn 40% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 14 – 7 Tage vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
- bei Rücktritt 6 – 1 Tag vor Reisebeginn 70% vom Reisepreis
- bei Nichtantritt am Anreisetag 90% vom Reisepreis.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter Hülser-Reisen oder beim Reisebüro. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Hülser-Reisen kann einen höheren Schaden, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn Hülser-Reisen hierfür den Nachweis führt. Es bleibt dem Kunden überlassen, Hülser-Reisen gegebenenfalls geringere Kosten als die angesetzten Pauschalen nachzuweisen. Der Nachweis ist vom Kunden zu erbringen.
5.3 Sowohl bei Flusskreuzfahrten, als auch bei Flugreisen gelten besondere Stornobedingungen.
5.4 Beinhaltet der Reispreis Eintrittskarten für Musicals, Theateraufführungen etc. müssen die Eintrittskarten auch beim Rücktritt des Reisenden voll bezahlt werden.
5.5 Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft und Reiseziel) können berücksichtigt werden. Die jeweiligen Gebühren entsprechen den Stornobedingungen (siehe Punkt 5.2).
5.6 Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die entstehenden Mehrkosten betragen pauschal mindestens 30,00 Euro.
- Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Hülser-Reisen kann in folgenden Fällen vor/nach Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten/kündigen.
6.1 Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl von 20 Personen ist Hülser-Reisen berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn die Reise abzusagen. Hierüber ist der Kunde/die Reisebüros unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die bereits geleistete Zahlung ist zurückzuerstatten.
6.2 Bei Tagesfahrten ist Hülser-Reisen berechtigt, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 7 Tage vor Reisebeginn abzusagen (siehe 6.1.).
6.3 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Hülser-Reisen in einem solchen Fall, so behält Hülser-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
- Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände und die sich dadurch für die Durchführung ergebende Erschwerung, Gefährdung und Beeinträchtigung muss von einer offiziell dazu berufenen Behörde (z.B. Auswärtiges Amt) schriftlich bestätigt sein.
7.1 Der Veranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.2 Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahme zu ergreifen.
7.3 Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
- Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
- Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen
Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
- Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder –
beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von Hülser-Reisen zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
- Haftung und Gewährleistung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erfüllt, so richtet sich die Haftung von Hülser-Reisen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die Hülser-Reisen verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Hülser-Reisen kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich Hülser-Reisen anzuzeigen. Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches finden hier Anwendung.
- Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können nach Beendigung der Reise dem Veranstalter gegenüber schriftlich bis zu zwei Jahren geltend gemacht werden. Halten Sie die Frist nicht ein, verlieren Sie die Ansprüche – es sei denn, Sie haben die Fristüberschreitung nicht verschuldet. Die Ansprüche aus einer mangelhaften Reise verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Solange die Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter laufen, wird die Frist gehemmt.
- Pass‑, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Sofern in den Reisebeschreibungen von Hülser-Reisen nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, benötigen die Kunden deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen lediglich den deutschen Personalausweis. Sollten nach Drucklegung des Kataloges Änderungen eintreten, werden die Kunden darüber in Kenntnis gesetzt.
11.2 Kunden, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, sollten darauf bei Buchung grenzüberschreitender Reisen ausdrücklich hinweisen, da Hülser-Reisen ansonsten keinerlei Haftung für Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Pass- und Visaerfordernissen entstehen, übernimmt, wenn sie nicht durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Hülser-Reisen bedingt sind. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
11.3 Soweit gesundheitliche Erfordernisse einzuhalten sind, sind die Angaben in der jeweiligen konkreten Reisebeschreibung maßgeblich. Auch hier wird der Kunde bei Änderungen der Erfordernisse nach Drucklegung oder nach Buchung gesondert informiert werden.
- Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Hülser-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Hülser-Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens der Leistungsträger verantwortlich ist.
- Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung
13.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Hülser-Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Hülser-Reisen ausschließlich an deren Sitz verklagen.
13.2 Für Klagen von Hülser-Reisen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Hülser-Reisen vereinbart.
- Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe aller vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen
Daten erfolgt seitens Hülser-Reisen nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen.
Hülser-Reisen erhebt nur solche persönlichen Daten — und leitet diese an den jeweiligen Reiseleistungsanbieter weiter -, die zur Abwicklung der Reiseleistung notwendig sind.
- Unwirksamkeit von Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Allgemeines
Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung Juli 2020.
Die Berichtigung von irrtümlichen Schreib‑, Druck- und Rechenfehlern bleibt Hülser-Reisen bis zum Leistungsbeginn vorbehalten.
Bei Busreisen ist das Reisegepäck auf einen Koffer pro Person (20Kg) beschränkt.
Wichtig!
Hülser-Reisen empfiehlt bei allen Reisen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Reiseveranstalter:
Hülser-Reisen, Gerhard Hülser GmbH
Geschäftsführer Ralf Hülser
HRB 9710
Rheinstraße 238, 46562 Voerde
Telefon 02855 — 82882
Telefax 02855 — 969620
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In Kooperation mit Krein Reisen GmbH & Co.KG, Oberhausen